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Spenden Zur Gewaltberatung Adresse Sibeliusstraße 5/1/R01 1100 Wien Emailadresse office@asyl-in-not.org rechtsberatung@asyl-in-not.org Telefon Nr. +43 1 408 42 10 Offene Beratung Montag 9 – 12 Uhr Persönliche Termine Unter der Woche vergeben wir Termine für Vorbereitungen auf Einvernahmen und Verhandlungen, verfassen Schriftsätze, vertreten Klient:innen vor Behörden und publizieren laufend neue Entwicklungen aus dem Asylrechtsbereich. Unsere Aufgabengebiete * Vertretung im Asylverfahren * Fremdenrecht * Gewaltberatung * Behördenschikanen * Verhandlungsvorbereitung * Racial Profiling Gewaltberatung Gewalt ist immer politisch, egal ob sie von Männern gegen Frauen ausgeübt wird oder von Behörden. Gewalt greift immer in das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ein. Gemeinsam können wir Gefahren einschätzen, dich aufenthaltsrechtlich beraten und dir eine Erste Orientierung für ein Leben nach der Gewalt bieten. Wie ist deine aktuelle Situation? Teile uns in Eckpunkten deine Situation mit und wir vereinbaren einen Beratungsgespräch mit dir. Vorname Nachname E-Mail Telefon Nachricht Datenschutz Hiermit akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Klicken Sie zum Aktivieren auf „Ich stimme zu“ Google recaptcha Cookie-Richtlinie Ich stimme zu Senden Komm vorbei Mit den Straßenbahnen 5, 33, 37, 38, 40, 41, oder 42 bis zur Spitalgasse, nach einem kleinen Fußweg von 190m ca. 2 min bist du bei uns. Mit der U6 bis Währinger Strasse und nach einem kleinen spaziergang von 300m ca. 4 min bist du bei uns. Klicken Sie zum Aktivieren auf „Ich stimme zu“ Google maps Cookie-Richtlinie Ich stimme zu Häufige Fragen Bis zu welcher Instanz kann ich zu euch kommen? Asyl in Not bietet Rechtsberatung und Vertretung im Asylverfahren. Wir vertreten bis in die zweite Instanz, das heißt beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und vor dem Bundesverwaltungsgericht. In Österreich ist die dritte Instanz anwaltspflichtig. Was mache ich bei einem negativen Bescheid? Wenn du einen negativen Bescheid vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erhalten hast, hast du in der Regel 4 Wochen Beschwerdefrist. Achtung: Bei Folgeanträgen und Dublin-Verfahren gibt es nur 2 Wochen Beschwerdefrist. Die Frist beginnt mit dem Zustelldatum, nicht mit dem Tag, an dem der Bescheid abgeholt wurde! Je früher du dich bei uns meldest, desto eher können wir dich unterstützen! Ich soll abgeschoben werden, was kann ich tun? Wenn du bereits zwei rechtskräftig negative Entscheidungen hast, können wir kein Rechtsmittel mehr einlegen. Aber komm mit all deinen Unterlagen zu uns in die Beratung und wir besprechen deine Situation. Wie lange dauert der Asylantrag? Das kann man leider nicht genau sagen, aber fest steht, dass sich vor allem in den letzten Jahren die Verfahrensdauer extrem verlängert hat. Wie viel kostet die Beratung? Die Beratung bei Asyl in Not ist kostenlos. Wie bereite ich mich auf die Verhandlung vor? Wenn du von uns vertreten wirst, bereiten wir dich auf die bevorstehende Verhandlung vor. Mein Richter ist offensichtlich rassistisch, was kann ich tun? Oft kommt es vor, dass Beamte und Richter:innen rassistische Äußerungen tätigen. Es ist wichtig, das genau zu protokollieren, wenn es passiert, um das gut beweisen zu können. Wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne an uns wenden. Welche Dokumente brauche ich für einen Asylantrag? Deinen Asylantrag kannst du in Österreich bei jeder Polizeidienststelle oder auch an den Grenzen vor jedem Beamten mündlich stellen. Es reicht “Asyl” zu sagen, damit dein Antrag bearbeitet werden kann. Willst du auch ins Team? Du hast die Schnauze voll von rassistischen Schikanen und bürgerlicher Medienarbeit? Du willst mitanpacken, um umfassenden Schutz vor Abschiebungen und Behördenrepresson aufzubauen? Du willst die Täter:innen offenlegen? Melde dich bei Interesse bei uns und werde aktiv! Bewerben! Bleib auf dem Laufenden! Erfahre als Erster, was unsere Genossen bewegen und wie du dabei helfen kannst! Melde dich für unseren Newsletter an und verpasse keine Neuigkeiten mehr. Abonnieren Rechtsberatung * Offene Beratung: Montag 9 – 12 Uhr * Adresse: Werkl im Goethehof Schüttaustraße 1 (rote Tür) 1220 Wien * Tel.: +43 1 408 42 10 * Email: rechtsberatung@asyl-in-not.org Kontakt * Email: office@asyl-in-not.org * Spendenkonto: IBAN AT14 2011 1841 8594 1400 BIC GIBAATWWXXX | paypal.me/asylinnot Quick Links * Unser Workshopangebot * Über Asyl in Not * Spenden * Newsletter abonnieren Wichtige Seiten * Vereinsstatuten * Impressum * Cookie Richtlinien * Datenschutz Copyright © 2025 - WordPress Theme von Asyl in Not Zustimmung verwalten Benachrichtigungen | Zum Inhalt springen Keine Ergebnisse * Wer wir sind + Mitarbeiter:innen + Geschichte + Kontakt * Was wir tun + Beratung + Workshops * Blog + Archiv +43 1 408 42 10 Sibeliusstraße 5/1/R01 1100 Wien +43 1 408 42 10 Sibeliusstraße 5/1/R01 1100 Wien Suche Login Asyl in Not * Wer wir sind + Mitarbeiter:innen + Geschichte + Kontakt * Was wir tun + Beratung + Workshops * Blog + Archiv SPENDEN Menu Asyl in Not SPENDEN Offene Beratung jeden Montag von 9 bis 12 Uhr Rechtsberatung und Rechtsvertretung Unsere offene Rechtsberatung findet ab jetzt jeden Montag in der Schüttaustraße 1 1220 Wien (im Straßenlokal Werkl im Goethehof) statt, wo wir die Unterlagen unserer Klient:innen sichten und sie ausführlich zu ihrem Verfahren beraten. Spenden Zur Gewaltberatung Adresse Sibeliusstraße 5/1/R01 1100 Wien Emailadresse office@asyl-in-not.org rechtsberatung@asyl-in-not.org Telefon Nr. +43 1 408 42 10 Offene Beratung Montag 9 – 12 Uhr Persönliche Termine Unter der Woche vergeben wir Termine für Vorbereitungen auf Einvernahmen und Verhandlungen, verfassen Schriftsätze, vertreten Klient:innen vor Behörden und publizieren laufend neue Entwicklungen aus dem Asylrechtsbereich. Unsere Aufgabengebiete * Vertretung im Asylverfahren * Fremdenrecht * Gewaltberatung * Behördenschikanen * Verhandlungsvorbereitung * Racial Profiling Gewaltberatung Gewalt ist immer politisch, egal ob sie von Männern gegen Frauen ausgeübt wird oder von Behörden. Gewalt greift immer in das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen ein. Gemeinsam können wir Gefahren einschätzen, dich aufenthaltsrechtlich beraten und dir eine Erste Orientierung für ein Leben nach der Gewalt bieten. Wie ist deine aktuelle Situation? Teile uns in Eckpunkten deine Situation mit und wir vereinbaren einen Beratungsgespräch mit dir. Vorname Nachname E-Mail Telefon Nachricht Datenschutz Hiermit akzeptieren Sie die Datenschutzbestimmungen. Senden Komm vorbei Mit den Straßenbahnen 5, 33, 37, 38, 40, 41, oder 42 bis zur Spitalgasse, nach einem kleinen Fußweg von 190m ca. 2 min bist du bei uns. Mit der U6 bis Währinger Strasse und nach einem kleinen spaziergang von 300m ca. 4 min bist du bei uns. Häufige Fragen Bis zu welcher Instanz kann ich zu euch kommen? Asyl in Not bietet Rechtsberatung und Vertretung im Asylverfahren. Wir vertreten bis in die zweite Instanz, das heißt beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und vor dem Bundesverwaltungsgericht. In Österreich ist die dritte Instanz anwaltspflichtig. Was mache ich bei einem negativen Bescheid? Wenn du einen negativen Bescheid vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) erhalten hast, hast du in der Regel 4 Wochen Beschwerdefrist. 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