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Allgemeine telefonische Anfragen werden beim Infopoint unter +43 1 4000-744 98 entgegengenommen.
Verfahrensbezogene Anfragen richten Sie bitte an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter*innen. Diese entnehmen Sie den behördlichen Schreiben.
Schriftliche Anliegen können Sie per E-Mail an ks@ma50.wien.gv.at einbringen.
Die Wiener Schlichtungsstelle ist zuständig für:
* Durchsetzung der Mieter*innen- und Vermieter*innen-Rechte, zum Beispiel Mietzins- oder Betriebskostenüberprüfungen und Bestreitungen der Größe Ihre Nutzflächen
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Die Wiener Schlichtungsstelle ist eine Behörde und keine Interessenvertretung von Mieter*innen, Vermieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen.
Kontakt
* 19., Muthgasse 62
* Telefon: +43 1 4000-74498
* E-Mail : ks@ma50.wien.gv.at
Bitte beachten Sie, welches Dezernat für Ihr Anliegen zuständig ist:
* Dezernat I : Mietrechtsgesetz
* Dezernat II : Sanierung, WEG , WGG , Mietzinsüberprüfung im Förderungsrecht, HeizKG , Durchführung von notwendigen Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten
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