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* Zur Navigation * Zum Inhalt * Zur Suche Language / Jezik / Dil * English * Bosanski Hrvatski Srpski * Türkçe Language/Jezik/Dil * Language/Jezik/Dil * English * Bosanski Hrvatski Srpski * Türkçe * Aktueller Reiter: Suche * Adresssuche * Fahrplansuche Suche Suchen Adresssuche Fahrplansuche Menü Navigation * Themen * Aktueller Bereich: Virtuelles Amt * Stadtplan * Video * Mein Bezirk Kontakte zur Stadt Notrufe & Hotlines Finanzielles & Förderungen * Persönliche Dokumente * Gesellschaft & Soziales * Gesundheit & Pflege * Freizeit & Sport * Kultur & Bildung * Aktueller Unterbereich: Finanzielles & Förderungen * Wirtschaft * Bauen & Wohnen * Straße & Verkehr * Umwelt & Entsorgung Finanzielles & Förderungen * Finanzielles & Förderungen * Persönliche Dokumente * Gesellschaft & Soziales * Gesundheit & Pflege * Freizeit & Sport * Kultur & Bildung * Finanzielles & Förderungen * Wirtschaft * Bauen & Wohnen * Straße & Verkehr * Umwelt & Entsorgung Ihre aktuelle Position: 1. wien.at 2. Virtuelles Amt 3. Finanzielles & Förderungen Hinweise zu wien.at * Bereichsnavigation * Abgaben, Gebühren & Steuern * Förderungen der Stadt Wien Förderansuchen für Vorhaben mit einem Wien-Bezug im öffentlichen Interesse * Seite vorlesen Das Vorleseservice wird geladen... Das Vorleseservice benötigt Javascript. Die Stadt Wien - Finanzwesen fördert in subsidiärer Generalkompetenz (das bedeutet wenn keine andere Fachabteilung der Stadt dafür zuständig ist) Vorhaben, an denen ein erhebliches öffentliches Interesse sowie ein unmittelbarer Bezug zur Stadt Wien in inhaltlicher, institutioneller und geographischer Sicht bestehen. Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für das Online-Ansuchen benötigen. Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderansuchens erforderlichen Formulare aus und speichern diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Bitte beachten Sie, dass XLSM-Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden muss. Wenn Sie keine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen. * Online-Formular Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung. Wenn Sie eine ID Austria haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen: * Online-Formular mit ID Austria Wenn Sie das Förderansuchen mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung. Informationen zur ID Austria Allgemeine Informationen Die Abteilung Finanzwesen gewährt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Einzelförderungen bis maximal 150.000 Euro sowie Gesamtförderungen bis maximal 200.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht nicht. Details zur Förderung können Sie der Förderrichtlinie entnehmen: Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung muss das Online-Formular Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung verwendet werden. Bitte füllen Sie alle für die Einbringung der Abrechnung erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das Online-Abrechnungsformular (Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) hochladen. Datenschutz Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information Voraussetzungen Sie können um eine Förderung ansuchen, wenn die in der Förderrichtlinie definierten Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Förderwerberinnen und Förderwerber werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderansuchens zu prüfen, ob das Vorhaben der Förderrichtlinie entspricht und ob die Bestimmungen der Förderrichtlinie eingehalten werden können. Das Förderansuchen kann ausschließlich online gestellt werden. Sobald die Abteilung Finanzwesen das Online-Förderansuchen erhalten hat, bekommen Sie eine Verständigung darüber, dass es eingelangt ist. Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr der Abteilung Finanzwesen erfolgt an die E-Mail-Adresse, die Sie im Förderansuchen bekannt gegeben haben. Die im Förderansuchen von Ihnen beschriebene Förderidee wird von der Abteilung Finanzwesen nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Wenn Ihre Förderidee förderwürdig ist, wird ein Förderangebot erstellt. Dieses wird anschließend den zuständigen Gremien der Stadt Wien (Gemeinderatsausschuss Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke oder Gemeinderat) zur Entscheidung vorgelegt. Wenn das zuständige Gremium zustimmt, wird das Förderangebot von der Abteilung Finanzwesen per E-Mail an Sie übermittelt. Der Fördervertrag kommt zustande, wenn Sie das Förderangebot bedingungslos unterzeichnen und an die Abteilung Finanzwesen per E-Mail an foerderungen@ma05.wien.gv.at retournieren. Fristen und Termine Keine Zuständige Stelle Finanzwesen (MA 5) 1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22 Telefon: +43 1 4000-86528 Fax: +43 1 4000-86510 E-Mail : foerderungen@ma05.wien.gv.at Erforderliche Unterlagen Das Online-Förderansuchen muss - je nachdem, ob das Ansuchen von einer juristischen Person oder einer eingetragenen Personengesellschaft gestellt wird - unterschiedliche Beilagen enthalten: * Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien, sofern das Förderansuchen nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann * Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, sofern das Förderansuchen nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung für das beantragte Vorhaben: + Einzelförderung: 52 KB XLSM + Gesamtförderung: 52 KB XLSM * Auszug aus dem Vereinsregister * Firmenbuchabfrage * Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister * Unterlagen aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht ( z. B. Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag usw. ) * Strafregisterauszug * Nicht bilanzierend: + Vermögensübersicht: 60 KB XLSM + Aktueller genehmigter (oder vorläufiger, sofern noch keine Genehmigung vorliegt) Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung + Jahresabschluss des vorangegangen Jahres in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung * Bilanzierend: + Aktueller genehmigter (oder vorläufiger, sofern noch keine Genehmigung vorliegt) Jahresabschluss + Geplante Gewinn- und Verlustrechnung des Förderjahres Die Abteilung Finanzwesen behält sich vor, gegebenenfalls die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu verlangen. Kosten und Zahlung Es fallen keine Gebühren an. Erledigungsdauer Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle für das Förderansuchen relevanten Angaben und Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht wurden. Formular Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderansuchens bzw. der Abrechnung erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Wenn Sie keine ID Austria haben: Formulare, die im Rahmen des Förderansuchens übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Förderansuchen für Vorhaben mit einem Wien-Bezug im öffentlichen Interesse * Einverständniserklärung * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Formulare, die im Rahmen der Abrechnung (zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung * Einverständniserklärung * Beleg-Aufstellung für Sach- und Personalkosten (nur für Einzelförderung): 88 KB XLSX * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Wenn Sie eine ID Austria haben: Formulare, die im Rahmen des Förderansuchens übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Förderansuchen für Vorhaben mit einem Wien-Bezug im öffentlichen Interesse mit ID Austria * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Formulare, die im Rahmen der Abrechnung (zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung * Beleg-Aufstellung für Sach- und Personalkosten (nur für Einzelförderung): 88 KB XLSX * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Zusätzliche Informationen Keine * Diese Seite teilen: * Empfehlen * Teilen auf Facebook * Teilen auf Twitter Verantwortlich für diese Seite: Stadt Wien | Finanzwesen Kontaktformular Ihre Meinung ist gefragt! Umfrage: wie zufrieden sind Sie mit dieser Seite? mehr Foto-Credits: BilderBox.com , © Stadt Wien, Rathaus, A-1010 Wien • Impressum • Datenschutz • Barrierefreiheit Kontakte zur Stadt * Kontakte zur Stadt * Suche nach Personen in Magistrat und Stadtpolitik * Wünsche und Anregungen - Bürger*innen-Anliegen Online * Stadtservice Wien * Internationale Delegationsanfragen Leserservice * Hinweise zu wien.at * Veranstaltungen * Newsletter anfordern * Bestellservice * Vorteilsclub * wien.at in den sozialen Medien + Medienservice * Presseaussendungen (rk) * Pressebilder * Kommunikation und Medien * Medienstadt Wien * Statistik Wien Öffentliche Verlautbarungen * Amtsblatt der Stadt Wien * Rechtsinformationen * Gemeinderecht * Vergabeverfahren * Veröffentlichungen nach AGVO * Informationen von öffentlichem Interesse * Studien im Auftrag der Stadt Wien * Stellungnahmen an den Rechnungshof * Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben * Jahresbericht der Stadtkommunikation * Arbeiten bei der Stadt nach oben | * Zur Navigation * Zum Inhalt * Zur Suche Language / Jezik / Dil * English * Bosanski Hrvatski Srpski * Türkçe * Aktueller Reiter: Suche * Adresssuche * Fahrplansuche Suche Suchen Adresssuche Suchen:erweiterte Suche Fahrplansuche Start Ziel Menü Navigation * Themen * Aktueller Bereich: Virtuelles Amt * Stadtplan * Video * Mein Bezirk Kontakte zur Stadt Notrufe & Hotlines Virtuelles Amt * Persönliche Dokumente * Gesellschaft & Soziales * Gesundheit & Pflege * Freizeit & Sport * Kultur & Bildung * Aktueller Unterbereich: Finanzielles & Förderungen * Wirtschaft * Bauen & Wohnen * Straße & Verkehr * Umwelt & Entsorgung Ihre aktuelle Position: 1. wien.at 2. 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Bitte beachten Sie, dass XLSM-Dateien vor dem Hochladen in das Online-Formular sowie vor der Übermittlung per E-Mail in ein PDF-Format umgewandelt werden muss. Wenn Sie keine ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen. * Online-Formular Weiters benötigen Sie eine Einverständniserklärung. Sie müssen die Erklärung ausfüllen und unterschreiben. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen: Einverständniserklärung. Wenn Sie eine ID Austria haben, müssen Sie folgendes Formular ausfüllen: * Online-Formular mit ID Austria Wenn Sie das Förderansuchen mit ID Austria unterzeichnen, benötigen Sie keine gesonderte Einverständnisverklärung. Informationen zur ID Austria Allgemeine Informationen Die Abteilung Finanzwesen gewährt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Einzelförderungen bis maximal 150.000 Euro sowie Gesamtförderungen bis maximal 200.000 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht nicht. Details zur Förderung können Sie der Förderrichtlinie entnehmen: Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung muss das Online-Formular Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung verwendet werden. Bitte füllen Sie alle für die Einbringung der Abrechnung erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das Online-Abrechnungsformular (Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) hochladen. Datenschutz Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information Voraussetzungen Sie können um eine Förderung ansuchen, wenn die in der Förderrichtlinie definierten Voraussetzungen für die Förderwürdigkeit vorliegen und keine Ausschlussgründe vorliegen. Die Förderwerberinnen und Förderwerber werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderansuchens zu prüfen, ob das Vorhaben der Förderrichtlinie entspricht und ob die Bestimmungen der Förderrichtlinie eingehalten werden können. Das Förderansuchen kann ausschließlich online gestellt werden. Sobald die Abteilung Finanzwesen das Online-Förderansuchen erhalten hat, bekommen Sie eine Verständigung darüber, dass es eingelangt ist. Die Verständigung sowie jeder weitere Schriftverkehr der Abteilung Finanzwesen erfolgt an die E-Mail-Adresse, die Sie im Förderansuchen bekannt gegeben haben. Die im Förderansuchen von Ihnen beschriebene Förderidee wird von der Abteilung Finanzwesen nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft. Wenn Ihre Förderidee förderwürdig ist, wird ein Förderangebot erstellt. Dieses wird anschließend den zuständigen Gremien der Stadt Wien (Gemeinderatsausschuss Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke oder Gemeinderat) zur Entscheidung vorgelegt. Wenn das zuständige Gremium zustimmt, wird das Förderangebot von der Abteilung Finanzwesen per E-Mail an Sie übermittelt. Der Fördervertrag kommt zustande, wenn Sie das Förderangebot bedingungslos unterzeichnen und an die Abteilung Finanzwesen per E-Mail an foerderungen@ma05.wien.gv.at retournieren. Fristen und Termine Keine Zuständige Stelle Finanzwesen (MA 5) 1., Ebendorferstraße 2, 7. Stock, Raum 7.22 Telefon: +43 1 4000-86528 Fax: +43 1 4000-86510 E-Mail : foerderungen@ma05.wien.gv.at Erforderliche Unterlagen Das Online-Förderansuchen muss - je nachdem, ob das Ansuchen von einer juristischen Person oder einer eingetragenen Personengesellschaft gestellt wird - unterschiedliche Beilagen enthalten: * Einverständniserklärung zu den Förderrichtlinien, sofern das Förderansuchen nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann * Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, sofern das Förderansuchen nicht mittels ID Austria unterzeichnet werden kann * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung für das beantragte Vorhaben: + Einzelförderung: 52 KB XLSM + Gesamtförderung: 52 KB XLSM * Auszug aus dem Vereinsregister * Firmenbuchabfrage * Auszug aus dem Stiftungs- und Fondsregister * Unterlagen aus denen die Gemeinnützigkeit hervorgeht ( z. B. Vereinsstatuten, Gesellschaftsvertrag usw. ) * Strafregisterauszug * Nicht bilanzierend: + Vermögensübersicht: 60 KB XLSM + Aktueller genehmigter (oder vorläufiger, sofern noch keine Genehmigung vorliegt) Jahresabschluss in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung + Jahresabschluss des vorangegangen Jahres in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung * Bilanzierend: + Aktueller genehmigter (oder vorläufiger, sofern noch keine Genehmigung vorliegt) Jahresabschluss + Geplante Gewinn- und Verlustrechnung des Förderjahres Die Abteilung Finanzwesen behält sich vor, gegebenenfalls die Vorlage zusätzlicher Unterlagen zu verlangen. Kosten und Zahlung Es fallen keine Gebühren an. Erledigungsdauer Die Dauer der Erledigung richtet sich danach, ob alle für das Förderansuchen relevanten Angaben und Unterlagen vollständig und ordnungsgemäß eingereicht wurden. Formular Bitte füllen Sie alle für die Einbringung des Förderansuchens bzw. der Abrechnung erforderlichen Formulare aus und speichern Sie diese jeweils als eigene Datei ab. Diese Dateien können Sie dann einzeln in das jeweilige Online-Formular hochladen. Wenn Sie keine ID Austria haben: Formulare, die im Rahmen des Förderansuchens übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Förderansuchen für Vorhaben mit einem Wien-Bezug im öffentlichen Interesse * Einverständniserklärung * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Formulare, die im Rahmen der Abrechnung (zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung * Einverständniserklärung * Beleg-Aufstellung für Sach- und Personalkosten (nur für Einzelförderung): 88 KB XLSX * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Wenn Sie eine ID Austria haben: Formulare, die im Rahmen des Förderansuchens übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Förderansuchen für Vorhaben mit einem Wien-Bezug im öffentlichen Interesse mit ID Austria * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Formulare, die im Rahmen der Abrechnung (zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung) übermittelt werden müssen: * Online-Formular: Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung * Beleg-Aufstellung für Sach- und Personalkosten (nur für Einzelförderung): 88 KB XLSX * Vermögensübersicht (nur für nicht bilanzierende Institutionen): 60 KB XLSM * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Einzelförderung: 52 KB XLSM oder * Ergänzte/Aktualisierte Version der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung Gesamtförderung: 52 KB XLSM Zusätzliche Informationen Keine Verantwortlich für diese Seite: Stadt Wien | Finanzwesen Kontaktformular Ihre Meinung ist gefragt! 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