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Home » Angebote & Services » Beratung & Psychosoziales » Fachstelle für Wohnungssicherung FAWOS
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Fachstelle für Wohnungssicherung FAWOS
Die Fachstelle für Wohnungssicherung berät und unterstützt Personen bei verschiedenen Themen und Problemen rund ums Wohnen. Hauptziel ist die Sicherung der Wohnung.
Fachstelle für Wohnungssicherung: Unser Beratungsangebot
Die Fachstelle für Wohnungssicherung FAWOS ist eine Einrichtung der Volkshilfe Wien im Auftrag der Stadt Wien. Unser Team besteht aus engagierten und gut ausgebildeten Sozialarbeiter*innen, die Bewohner*innen von Privat‑, Genossenschafts- und fremdverwalteten Gemeindewohnungen in Wien helfen, den drohenden Verlust der Wohnung abzuwenden. Unser Ziel ist es, mit Ihnen gemeinsam nach Lösungen für Ihre Problemlagen zur Sicherung Ihrer Wohnung zu suchen, Sie zu beraten und zu begleiten. Die Beratung erfolgt jeweils freiwillig und kostenlos .
Wer kann die Fachstelle für Wohnungssicherung in Anspruch nehmen?
* Bewohner*innen von Privat‑, Genossenschafts- und fremdverwalteten Gemeindewohnungen in Wien, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind,
* Unser Ziel ist es, Lösungen für Ihre Problemlagen zur Sicherung Ihrer Wohnung zu suchen, Sie zu beraten und zu begleiten.
Um welche Themen geht es?
* Probleme, die Miete zu bezahlen.
* Anstehende Veränderungen, die bald dafür sorgen, dass Sie Ihre Miete nicht mehr bezahlen
* Aufforderungen auszuziehen.
* Gerichtliche Kündigung oder Räumungsklage
* Befristete Mietvertrag
* Fragen zur Befristung, Verlängerung und alternativen Wohnmöglichkeiten haben.
Um welche Themen geht es nicht?
* Wir vergeben keine Wohnungen.
Beratung und Hilfe im Detail
* Information und Hilfe in miet- und verfahrensrechtlichen Fragen.
* Unser Team besteht aus erfahrenen Sozialarbeiter*innen, die rund um das Thema Kündigung und Räumungsklage alle Informationen bieten.
* Bei komplexen mietrechtlichen Fragen leiten wir jedoch an andere juristische Beratungsstellen weiter, wie die Mieterhilfe mobil, die Mietervereinigung oder die Mieterinteressensgemeinschaft.
Mieterhilfe mobil (kostenlos)
Guglgasse 7–9, 1030 Wien
Tel: 01 / 4000 — 259 36
E‑Mail: mobile@mieterhilfe.at
Mietervereinigung
Reichsratsstraße 15, 1010 Wien
Tel.: 050195 — 3000
E‑Mail: zentrale@mietervereinigung.at
Mieterinteressensgemeinschaft
Antonsplatz 22, 1100 Wien
Tel.: 01/ 602 25 31
* Abklärung: Überhöhte Miete
Wir überprüfen gerne Ihren Mietvertrag und die Miethöhe. Bei Verdacht auf überhöhte Miete informieren wir Sie über Ihre Möglichkeiten einer Mietzinsüberprüfung durch die Schlichtungsstelle und alle nötigen Schritte.
* Vermittlung bei Hausverwaltungen und Eigentümer*innen
Gerne unterstützen wir Sie bei der Kontaktaufnahme mit Ihrer Hausverwaltung oder der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei, um eine Einigungsbereitschaft und/oder Vereinbarungen zum Wohnungserhalt abzuklären.
* Wir handeln nur nach unterschriebener Ermächtigungserklärung (siehe Vorlagen ) und in Absprache mit Ihnen!
* Entwicklung eines Haushalts- und Finanzplanes
Gemeinsam mit Ihnen schauen wir uns Ihre Einnahmen und Ausgaben an und verschaffen uns und Ihnen einen besseren Überblick über Ihre finanzielle Lage und die Leistbarkeit Ihrer Wohnung. Zur Begleichung eines Mietrückstandes müssen zunächst alle eigenen verfügbaren Mittel herangezogen werden.
Wenn möglich, geben wir Tipps zu Einsparungsmöglichkeiten oder informieren über finanzielle Beihilfen. Unter Vorlagen stellen wir Ihnen einen Haushaltsplan zum Befüllen zur Verfügung.
* Beratung zu möglichen finanziellen Unterstützungen, Wohnbeihilfe und Sozialleistungen
Die FAWOS verfügt als Beratungsstelle über keine finanziellen Mittel und kann daher selbst auch keine Geldaushilfe anbieten. In der Beratung besteht jedoch die Möglichkeit, abzuklären, ob die Fördervoraussetzungen für ein Ansuchen auf Wohnungssicherung Plus (MA40) oder für ein Ansuchen auf Wohnungssicherung/ Wohnungswechsel an die Abwicklungsstelle des Wohnschirm erfüllt sind. In diesem Fall unterstützen unsere Sozialarbeiter*innen Sie dabei, das passende Ansuchen zu stellen. Die Entscheidung über das jeweilige Ansuchen obliegt der zuständigen Stelle.
Darüber hinaus klären wir ab, ob es noch eine Geldleistung, wie die Mindestsicherung oder die Wohnbeihilfe, gibt, die Sie noch nicht erhalten aber einen Anspruch haben. Auch hier unterstützen wir bei der Antragsstellung.
Hier finden sie die Datenschutzrechtlichen Informationen der MA 40 gemäß Art. 13 DSGV.
* Krisenintervention
Der drohende Verlust der eigenen Wohnung eine sehr belastende Krisensituation - unser Team aus Sozialarbeiter*innen steht Ihnen mit seiner ganzen Erfahrung auch dieser Situation zur Seite zu stehen.
Mietrechtliche Informationen
Ablaufgrafik ‑Kündigung + FAQ
Fragen zur Exekution
Fragen zum befristeten Mietvertrag und Übergabeauftrag
Ablaufgrafik ‑Räumungsklage + FAQ
Vorlagen
Haushaltsplan
Ermächtigung zur Vertretung
Einwendungen
Datenschutzerklärung
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung!
Montag bis Freitag, ausgenommen Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Ich habe von FAWOS einen Brief erhalten. Warum haben Sie mich angeschrieben?
Aufgrund des § 33a im Mietrechtsgesetz wurde FAWOS vom zuständigen Bezirksgericht über ein eingebrachtes Verfahren, Ihre Wohnung betreffend, verständigt.
Wann kann ich mich bei FAWOS melden?
Auch wenn noch keine Miete offen ist, beraten wir gerne. Es ist wichtig, sich möglichst früh bei uns zu melden!
Vermittelt FAWOS auch Wohnungen?
Nein, wir bieten keine Wohnungen an. FAWOS sucht gemeinsam mit Ihnen Wege, Ihre Wohnung zu sichern, wenn Sie das wollen.
Sollten Sie eine neue Wohnung brauchen, bieten folgende Stellen dazu Beratung an:
* Wohndrehscheibe – Volkshilfe Wien , 1030 Wien, Erdbergstraße 216A/Stiege 1/Top 1, Tel.: 01/360 64–4343
* Wohnberatung Wien – Informationen über geförderte Wohnungen, 1030 Wien, Guglgasse 7–9/Ecke Paragonstraße, Tel. 01–24 111
* Mein Wien Apartment – 1030 Wien, Schlachthausgasse 29/Bürostiege/1.OG, Tel.: 01 795 04 0
Mein Einkommen ist zu gering, was kann ich tun?
* Antrag auf Wiener Mindestsicherung und Mietbeihilfe bei der MA 40 +
* Antrag auf Wohnbeihilfe bei der MA 50 +
Heiligenstädter Straße 31 , 1190 Wien (Stiege 3, 2. Stock, Einlaufstelle Zimmer 228)
Telefon: +43 1 4000–74880
E‑Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at
Wir bieten Unterstützung in der Abklärung der Anspruchsberechtigung und bei der Antragstellung.
Welche Unterlagen muss ich bei einer Beratung bei FAWOS vorlegen?
Die folgenden Unterlagen sind zur Klärung Ihrer Situation und für eine umfassende Beratung oft hilfreich. Wichtig ist jedoch, dass Sie auch ohne Unterlagen eine erste Beratung in Anspruch nehmen können.
* Mietvertrag
* Nachweis über die zuletzt bezahlten Mieten
* Mahnungen der Hausverwaltung
* Kündigung, Räumungsklage oder andere gerichtliche Schreiben, die Ihre Wohnung betreffen
* Personaldokumente
* Einkommensnachweise
Kontakt
01/218 56 90
Erdbergstraße 228, 1110 Wien
In Kooperation mit
Spendenkonto
Erste Bank
IBAN: AT05 2011 1800 8048 0000
Jede Spende hilft. Danke.
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