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            Gemeinwesenorientierte Angebote - Förderantrag und Förderabrechnung

            Die Stadt Wien - Bildung und Jugend fördert gemeinwesenorientierte Kommunikationsangebote im öffentlichen Raum von gemeinnützigen Organisationen in Wien.

            Der Förderantrag und die Förderabrechnung müssen online eingebracht werden: Online-Formulare

            Wenn Sie das erste Mal einen Antrag stellen, nehmen Sie bitte im Vorfeld per E-Mail jugend@ma13.wien.gv.at Kontakt mit uns auf.

            Bitte beachten Sie die erforderlichen Unterlagen, die Sie für den Online-Antrag und die Online-Abrechnung benötigen.

            Allgemeine Informationen

            Im Bereich der gemeinwesenorientierten Kommunikationsangebote im öffentlichen Raum liegt die Förderung von Angeboten, die die Lebensqualität der Zielgruppen in Wien verbessern und präventiv wirken, im Fokus.

            Diese sollten den Grundsätzen und Handlungsprinzipien der Wiener Kinder- und Jugendarbeit entsprechen (siehe Förderrichtlinien: 241 KB PDF). Als Angebotsformen sind speziell ausgebildete mobile Teams (siehe Förderrichtlinien) auf Plätzen mit Treffpunktqualität und in Parkanlagen vorgesehen, die Gespräche vor Ort anbieten, das gegenseitige Verständnis sowie Rücksichtnahme fördern und mit den Menschen an Lösungen bei Konflikten arbeiten.

            Die Zielgruppen (Menschen aller Altersgruppen im öffentlichen Raum) erfahren dadurch eine Erweiterung von individuellen und kollektiven Handlungsmöglichkeiten. Soziale und infrastrukturelle Qualitäten öffentlicher Räume werden außerdem erhalten und optimiert.

            Ein besonderer Fokus liegt auf der Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen, deren Entfaltung und Entwicklung stark von der Nutzungsmöglichkeit des öffentlichen Freiraumes beeinflusst wird.

            Ein wesentlicher Aspekt liegt bei allen Maßnahmen an der Teilhabe der Zielgruppen an Gestaltungsprozessen und Teilhabemöglichkeiten.

            Nicht gefördert werden unter anderem Förderanträge, die sich ausschließlich auf folgende Vorhaben beziehen:

              * Aus- und Weiterbildung von Einzelpersonen
              * Ausstellungen
              * Publikationen ( z. B. Buchveröffentlichungen)
              * Förderanträge von Schulen
              * Aktivitäten im Kunst- und Kulturbereich

            Datenschutz

            Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information

            Voraussetzungen

            Förderungen erhalten ausschließlich gemeinnützige, also nicht gewinnorientierte, juristische Personen (z. B. Vereine oder Unternehmen),

              * die gemeinwesenorientierte Kommunikationsangebote im öffentlichen Raum schaffen und nicht in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Magistratsabteilung fallen ( z. B. Frauen, Sport, Integration usw. ),
              * deren Vorhaben im öffentlichen Interesse liegen und einen Wienbezug (inhaltlich, institutionell oder geografisch) aufweisen,
              * deren Vorhaben realistisch kalkuliert sind,
              * deren Vorhaben ohne die beantragte Förderung nicht durchgeführt werden können und
              * die den Förderrichtlinien: 251 KB PDF der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Zuge der Antragstellung mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) oder mit der Einverständniserklärung zustimmen.

            Die Entscheidung der Umsetzung im Rahmen von Bezirksförderungen liegt im Kompetenzbereich der Stadt Wien - Bildung und Jugend sowie des jeweiligen Bezirkes.

            Im Zuge der formalen, inhaltlichen und finanziellen Prüfung eines Förderantrags um Gesamtförderung wird auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Förderwerber*innen geprüft. Erscheint die Durchführung der geplanten Vorhaben aufgrund der finanziellen Gesamtsituation, auch unter Berücksichtigung der beantragten Förderung, als nicht gesichert, können keine Förderungen gewährt werden.

            Fristen und Termine

            Die Förderungen von Vorhaben erfolgen in der Regel kalenderjahrbezogen. Sie gelten für Maßnahmen und Vorhaben, die im Kalenderjahr begonnen und abgeschlossen werden. Die Förderanträge müssen zeitgerecht eingereicht werden. Die Abrechnungsfristen können den Förderrichtlinien entnommen werden.

            Zuständige Stelle

            Bildung und Jugend (MA 13)
            Förderungen
            8., Friedrich-Schmidt-Platz 5
            Telefon: +43 1 4000-84328
            Fax: +43 1 4000-99-24633
            E-Mail : foerderungen@ma13.wien.gv.at

            Bei sam (sozial sicher aktiv mobil) Vorhaben, für die inhaltliche Prüfung:
            Sucht- und Drogenkoordination Wien
            3, Modecenterstraße 14
            Telefon: +43 1 4000-87375
            Fax: +43 1 4000-99-87375
            E-Mail : office@sd-wien.at

            Verfahrensablauf

            Förderantrag

            Die Förderwerber*innen werden ersucht, noch vor Einbringen des Förderantrages zu prüfen, ob die Förderrichtlinien: 241 KB PDF und der Verhaltenskodex bei Gesamtförderungen - auch aus organisatorischer Sicht - eingehalten werden können.

            Sobald die Stadt Wien - Bildung und Jugend den Online-Antrag erhalten hat, bekommen die Förderwerber*innen eine Verständigung über das Einlangen. Die Förderanträge werden nach formalen, inhaltlichen und finanziellen Kriterien geprüft und den zuständigen Gremien der Stadt Wien zur Entscheidung vorgelegt. Die Förderwerber*innen werden über das Ergebnis per E-Mail verständigt. Die bewilligte Fördersumme wird in voller Höhe oder in Raten (jedenfalls bei einer Fördersumme ab 500.000 Euro) auf das im Förderantrag angegebene Konto ausbezahlt.

            Förderabrechnung

            Nach Ablauf des Förderzeitraumes müssen von den Fördernehmer*innen die Abrechnungsunterlagen online hochgeladen werden.

            Im Zuge der Abrechnungskontrolle wird geprüft, ob die bewilligten Fördergelder widmungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich verwendet wurden. Nach erfolgter Abrechnungsprüfung und gegebenenfalls Rückforderung ergeht ein Schreiben über die Endabrechnung an die Fördernehmer*innen.

            Erforderliche Unterlagen

            Förderantrag

            Der Online-Antrag muss folgende Beilagen enthalten:

              * Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
                Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend. Bei den darin enthaltenen Inhalten handelt es sich um verpflichtend anzugebende Informationen.
                Hinweis: Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderantrag gegenübergestellt werden. Bitte speichern Sie die Excel-Tabelle unbedingt ab, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können.
              * Sachvorhaben/Sachbericht
                Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
                Hinweis: Der im Zuge der Abrechnung vorzulegende Sachbericht muss dem Sachvorhaben gegenübergestellt und in dem Formular abgebildet werden. Bitte speichern Sie das Formular mit dem ausgefüllten Sachvorhaben ab, um dieses später im Zuge der Abrechnung für den Sachbericht verwenden zu können.
              * Vereinsstatuten bzw. Gesellschaftsvertrag
              * Auszug aus dem Vereinsregister bzw. Firmenbuchabfrage
              * Einverständniserklärung für den Förderantrag , wenn der Online-Antrag nicht mit ID Austria unterzeichnet werden kann
              * Vermögensübersicht des abgelaufenen Geschäftsjahrs, wenn nichtbilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben
              * Aktueller genehmigter Jahresabschluss (inklusive Prüfvermerk, falls erforderlich), wenn bilanzierende Förderwerber*innen im Vorjahr keine Förderung der Stadt Wien - Bildung und Jugend erhalten haben

            Förderabrechnung

            Die Förderabrechnung muss online eingebracht werden und folgende Beilagen enthalten:

              * Finanzplan/Finanzbericht und Personalübersicht
              * Vermögensübersicht , bei Gesamtförderung nichtbilanzierender Fördernehmer*innen
                Hinweis: In der Vermögensübersicht müssen alle vermögenswerten Gegenstände und Schulden aufgelistet werden. Vermögensgegenstände - z. B. KFZ , Büroeinrichtung und Büromaschinen, Sparguthaben und ähnliches, sowie Forderungen gegenüber Dritten ( z. B. Sponsorengelder); Schulden - z. B. aushaftende Darlehen oder Kredite, Lieferant*innenschulden, Leasingverträge. Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss die Vermögensrechnung nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden.
              * Jahresabschluss , bei Gesamtförderung bilanzierender Fördernehmer*innen
                Hinweis: Bei mehreren Förderungen durch die Stadt Wien - Bildung und Jugend innerhalb eines Förderjahres muss der Jahresabschluss nur einmal im Rahmen der Zentralabrechnung übermittelt werden.
              * Sachvorhaben/Sachbericht
              * Statistik - Bitte verwenden Sie das Formular der Stadt Wien - Bildung und Jugend.
              * Rücklagenspiegel mit Begründung bei Neubildung und Auflösung
              * Einverständniserklärung zur Förderabrechnung

            Nach Aufforderung müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden:

              * Buchungsjournale bzw. Einzelkontennachweise
                Das Buchungsjournal muss für das Förderjahr - oder den genehmigten Förderzeitraum - eingereicht werden. Aus dem Buchungsjournal müssen sämtliche Zahlungsvorgänge ersichtlich sein, d.h. es müssen alle Einnahmen und Ausgaben der gesamten Organisation getrennt nach Konten und Kassen chronologisch aufgelistet werden. Bitte beachten Sie die Pflichtbestandteile laut Förderrichtlinie.
              * Bericht von Rechnungs- bzw. Wirtschaftsprüfer*in

            Die Stadt Wien - Bildung und Jugend behält sich vor, gegebenenfalls zusätzliche Unterlagen von den Förderwerber*innen zu verlangen.

            Kosten und Zahlung

            Der Antrag ist gebührenfrei.

            Formular

            Hinweis: Bitte speichern Sie die Eingaben im Online-Formular vor dem Senden ab.

            Förderantrag

            Wenn Sie keine ID Austria haben:

              * Online-Formular Förderantrag
              * Einverständniserklärung für den Förderantrag . Für den Online-Antrag benötigen Sie die Einverständniserklärung. Die Erklärung muss ausgefüllt und von den vertretungsbefugten Organen unterschrieben werden. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.

            Hinweis für Vereine: Die statutenmäßige Vertretungsregelung ist im Zentralen Vereinsregister (ZVR) ersichtlich.

            Wenn Sie eine ID Austria haben:

              * Online-Formular Förderantrag mit ID Austria

            Förderabrechnung

              * Online-Formular Förderabrechnung
              * Einverständniserklärung für die Förderabrechnung . Für die Online-Abrechnung benötigen Sie die Einverständniserklärung. Die Erklärung muss ausgefüllt und von den vertretungsbefugten Organen unterschrieben werden. Anschließend können Sie die Einverständniserklärung als Beilage in das Online-Formular hochladen.

            Weiters benötigen Sie für den Förderantrag und die Förderabrechnung folgende Dokumente:

              * Finanzplan/Finanzbericht: 70 KB XLSX - Es wird ausdrücklich empfohlen, das vorliegende Formular für den Förderantrag und für die Förderabrechnung zu verwenden.
              * Sachvorhaben/Sachbericht: 430 KB DOCX - Das Formular muss für den Förderantrag und für die Förderabrechnung verwendet werden.
              * Statistik: 56 KB XLSX (nur bei Abrechnung)
              * Muster-Vermögensübersicht: 14 KB XLSX
              * Muster-Rücklagenspiegel: 11 KB XLSX

            Nachreichung von Unterlagen

            Wenn Sie für den Förderantrag oder die Förderabrechnung Dokumente nachreichen müssen, können Sie das online erledigen:

              * Online-Formular: Nachreichung von Unterlagen und Bekanntgabe des Budgetbedarfs

            Zusätzliche Informationen

            Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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