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     2. So funktioniert´s

      So funktioniert’s

        Unser Beschwerdeverfahren ist für beide Seiten kostenlos und wird über E-Mail-Korrespondenz geführt. Als Schlichtungsstelle agieren wir unparteiisch und unabhängig. Wir versuchen dabei eine außergerichtliche Lösung zwischen den Parteien herbeizuführen.

        So wird eine Beschwerde abgewickelt

        Sie geben zunächst eine Beschwerde auf unserer Website ein. Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir Ihre Beschwerde mitsamt aller Unterlagen an das Unternehmen (den Beschwerdegegner) weiter und führen ein für beide Seiten kostenloses Streitbeilegungsverfahren durch. Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind, informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.

          Fixe Schritte

          Nicht jede Beschwerde führt zu einem Schlichtungsverfahren. Manchmal lehnt das Unternehmen die Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ab oder ist nicht erreichbar. In diesem Fall erhalten Sie von uns jedenfalls eine Antwort und einen Rat, wie Sie weiter vorgehen können (Fixe Schritte).

                1
              Eingabe der Beschwerde

                  Sie geben über unsere Website eine Beschwerde ein. Achten Sie darauf, dass Sie uns dabei alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen. Wir kontaktieren Sie, wenn wir noch weitere Informationen von Ihnen benötigen.

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              Prüfung der Beschwerde

                  Wenn wir für Ihre Beschwerde zuständig sind, leiten wir ein Schlichtungsverfahren ein (Optionale Schritte). Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sind oder nicht alle Voraussetzungen für die Einleitung eines Schlichtungsverfahren vorliegen, teilen wir Ihnen mit, an welche anderen Stellen Sie sich wenden können und wie Sie weiter vorgehen können.

          Optionale Schritte

          Wenn wir ein Schlichtungsverfahren einleiten, kommt es zu weiteren Schritten (Optionale Schritte). Wir versuchen dabei eine Einigung zwischen Ihnen und dem Unternehmen zu vermitteln und können dazu auch Lösungsvorschläge machen.

                3
              Aufforderung zur Teilnahme an einer Schlichtung

                  Wir fordern das Unternehmen auf, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Dafür leiten wir Ihre Beschwerde und Ihre Unterlagen an das Unternehmen weiter und ersuchen das Unternehmen dazu Stellung zu nehmen.

                4
              Stellungsnahmen der Parteien

                  Das Unternehmen prüft den Fall und nimmt Stellung zu Ihrer Beschwerde. Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als begründet an, wird es eine Lösung anbieten (z. B. die Ware austauschen oder den Kaufpreis zurückerstatten). Sieht das Unternehmen Ihre Beschwerde als unberechtigt an, wird es seinen Standpunkt darlegen und eventuell eine Lösung anbieten.

                5
              Moderation und Vermittlung

                  Wir leiten Ihnen die Stellungnahme und eventuell den Lösungsvorschlag des Unternehmens weiter und bitten Sie dazu Stellung zu nehmen. Wir versuchen das Problem zu identifizieren, rechtlich einzuordnen und eine Einigung zwischen den Parteien zu vermitteln. Dafür sind eventuell noch weitere Stellungnahmen beider Parteien notwendig.

                6
              Lösung des Problems bzw. Ende des Verfahrens

                  Im Idealfall einigen sich die Parteien auf eine Lösung des Problems. Kommt es zu keiner Einigung, machen wir eventuell einen Vorschlag zur Lösung des Problems (Lösungsvorschlag). Ein solcher Lösungsvorschlag ist mit einem Urteil in einem Gerichtsverfahren vergleichbar.

              Warum sich eine Beschwerde lohnt

              * Komplett kostenlos

                Unser Schlichtungsverfahren und unser Beratungsangebot ist komplett kostenlos. Auch für Unternehmen.

              * Wir können in den meisten Fällen helfen

                Durch unsere Schlichtung und Beratung können wir meist zu einer Lösung des Problems beitragen.

              * Sie werden von ExpertInnen beraten

                Ihr Anliegen wird von qualifizierten JuristInnen und technischen ExpertInnen bearbeitet.

              * Sehr einfache Eingabe

                Es ist wirklich einfach, eine Beschwerde einzugeben oder eine Frage zu stellen. Nur wenige Klicks zur Online-Hilfe.

              Mögliche Ausgänge eines Schlichtungsverfahrens

              * Einigung

                Durch die Vermittlung im Rahmen eines Schlichtungsverfahren kann oft eine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden.

              * Verweis an zuständige Stellen

                Wenn wir für Ihre Beschwerde nicht zuständig sein sollten, verweisen wir Sie an andere Stellen, die Ihnen helfen können.

              * Information über weiteres Vorgehen

                Bei Nichtteilnahme des Unternehmens am Schlichtungsverfahren informieren wir Sie darüber, wie Sie weiter vorgehen können.

              * Keine Einigung

                Manchmal kann keine Lösung erzielt werden kann. In diesem Fall erhalten Sie zumindest eine rechtliche Einordnung Ihres Problems.

        Sie haben ein anderes Problem?

          Ihr Problem wird hier nicht genannt? Es hat aber dennoch etwas mit dem Internet oder digitalen Medien zu tun? Kontaktieren Sie uns! Wir prüfen, ob wir Ihnen helfen können.

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